Allgemeine Geschäftsbedingungen
use Group GmbH
(Stand: Juni 2024)
1. Gegenstand/Änderungsvorbehalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend„AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der use Group GmbH und seinen Kundinnen/Kunden (im Folgenden „Kunde“genannt), die das Sharing Angebot vom Unternehmen unter diesen AGB in Anspruch nehmen möchten.
Die use Group GmbH ist berechtigt, die AGB für künftige Sharing- Verträge zu ändern, soweit diese Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Die Kunden werden über Änderungen der AGB zeitnah per E-Mail, schriftlich oder in sonstiger geeigneter Weise Informiert. Wenn der Kunde gegen diese Änderungen weder per E-Mail noch schriftlich Widerspruch einlegt, gelten die Änderungen als genehmigt und für bestehende Vertragsverhältnisse als bindend. Auf diesen Sachverhalt wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch die use Group GmbH besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Nutzers muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an die use Group GmbH abgesendet werden.
2. Nutzungsbestimmungen für die Fahrzeuge
Fahrtberechtigt für die Nutzung des Sharing Angebots ist die bei der use Group GmbH registrierte Person oder eine von ihm/ihr eingesetzte Person, die im Besitz einer in Deutschland anerkannten und gültigen Fahrerlaubnis ist.
Fahrtbericht für für die Nutzung unserer Fahrräder und Pedelecs sind Personen die mindestens 16 Jahre alt sind.
3. Untersagte Nutzung
Es ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrs beförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen.
Es ist untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen und Tiere zu transportieren. Dadurch erforderlich werdende Sonderreinigungen werden pauschal mit 200 € in Rechnung gestellt.
4. Mitführen einer gültigen Fahrererlaubnis
Der Kunde als Fahrer des Fahrzeugs verpflichtet sich,bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Angaben gebunden.
Bei Verlust, vorübergehender Sicherstellung oder Entzug der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrtberechtigung.Beauftragungen anderer Berechtigter bleiben möglich. Der Kunde ist verpflichtet, der use Group GmbH vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für alle berechtigten Fahrer gilt das oben Beschriebene im gleichen Maße.
5. Fahrtüchtigkeit
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nur bei vorhandener Fahrtüchtigkeit zu führen und darf keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (es gilt eine Alkoholgrenze von 0,0 ‰).
6. Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen, den Herstellerangaben und den weiteren Angaben von der use Group GmbH zu benutzen.
7. Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
a) Vorder Ausleihe muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Fahrzeugs vertraut machen.
b) Der Kunde ist zudem verpflichtet, vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen,insbesondere sind das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand der Karosserie des Lenkrades, der Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage sowie des Bremssystems zu überprüfen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, oder tritt er währen der Nutzung ein, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Kunde dies unverzüglich der use Group GmbH mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrzeugs sofort zu beenden. Liegt nach Ausleihe und vor Fahrtantritt ein Mangel vor, so wird die Ausleihe vom Anbieter storniert.
c) Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden. Wird das Fahrzeug unverschlossen vorgefunden, ist der Kunde verpflichtet dies telefonisch zu melden.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Mängel/Schäden zu überprüfen und diese mit den bereits dokumentierten Schäden mit der vorhandenen Schadensliste oder mobilen Applikation abzugleichen. Vor Fahrtantritt sind alle neuen Schäden/Mängel oder auch grobe Verschmutzungen die use Group GmbH über den Benutzerservice mitzuteilen. Wenn die vorhandenen Schäden nicht gemeldet werden, können diese auf ihn zurückgeführt werden.
8. Fahrzeugrückgabe/Abstellorte
Alle Sharing Nutzer haben bei Rückgabe folgende Sachverhalte festzustellen:
a) Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm verursachten groben Verschmutzungen selbst zu bereinigen und sollte das Fahrzeug in dem Zustand zurückgeben, in dem er es bekommen hat.
b) Handeltes sich beim Mietfahrzeug, um ein Fahrzeug mit Benzin oder Dieseltank, ist der Kunde verpflichtet einen Tankinhalt von mindesten ¼ des Tankvolumen sicherzustellen, so dass der nächste Sharing Kunde flexibel losfahren kann.
c) Handelt es sich beim Mietfahrzeug um ein Elektrofahrzeug, ist der Kunde verpflichtet, den Ladevorgang der Batterie zu starten, bevor er die Miete beendet.
d) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Fahrzeugrückgabe auf Mängel/Schäden zu überprüfen und diese mit den bereits dokumentierten Schäden mit der vorhandenen Schadensliste oder mobilen Applikation abzugleichen. Bei beider Fahrzeugrückgabe sind alle neuen Schäden/Mängel oder auch grobe Verschmutzungen der use Group GmbH über den Benutzerservice mitzuteilen.
Die Fahrzeuge müssen vom Kunden mit Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer am vorgeschriebenen Ort abgestellt werden. Die Rückgabe gilt dann als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug verschlossen (Fenster und Türen Verriegelt), alle Lichter aus, Lenkradschloss eingerastet sowie alle übergebenen Dokumente, Ausstattungsgegenstände und der Schlüssel im Fahrzeug sind.
Für Sharing-Nutzer ist, soweit nicht anders vereinbart, der Rückgabeort der Anmietort.
9. Tankkarte/Ladekarte
Jedes Fahrzeug ist mit einer Tankkarte/Ladekarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte/Ladekarte ist vor Fahrtantritt die use Group GmbH zu melden.
Eine Weitergabe der Tankkarte/Ladekarte ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte/Ladekarte mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und keinen unberechtigten Personen zugänglich zu machen.
Die Tankkarte/Ladekarte darf nur für die folgenden Fälle eingesetzt werden:
a) Bezahlung des Kraftstoffs an der Tankstelle, Entriegelung der Ladesäule und Öffnung von Parkhausschranken.
b) Bezahlung von Betriebsstoffen an der Tankstelle, die vom Hersteller für das Fahrzeug freigegeben sind. Dazu zählen: Motoröl, Frostschutzmittel für Scheibenreinigungsflüssigkeit und Kühlflüssigkeit.
c) Außen-und Innenreinigung der Fahrzeuge, wie die Nutzung der Waschanlage.
10. Betriebsstoffe
Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Betriebsstoffe(Motoröl, Frostschutzmittel, Kühlwasser etc.) einzusetzen, die laut dem Betriebshandbuch oder für das Fahrzeug vom Hersteller freigegeben wurden.
Entstehende Kosten aus Schäden, die durch nicht geeignete Betriebsstoffe hervorgerufen werden, hat der Kunde zu tragen.
11. Verhalten bei Unfällen
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen, soweit diese zumutbar sind, zutreffen. Hierzu ist jeder Sachschaden/Unfall der Polizei zu melden und der im Fahrzeug vorliegende Unfallbericht auszufüllen, sowie die use Group GmbH über den Benutzerservice zu informieren.
12. Auslandsfahrten
Es sind nur Fahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, falls nicht eine Genehmigung der use Group GmbH vorliegt.
13. Pflichten der Fahrer
Der Fahrer des Sharing-Fahrzeugs ist verpflichtet, vor Fahrtantritt den betriebsbereiten Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Die Fahrt ist erst zu beginnen, wenn der betriebsbereite Zustand festgestellt wurde und keine Mängel vorliegen. Bei Problemen, die nicht vom Fahrer gelöst werden können, ist der Benutzerservice zu informieren.
Der Fahrer und die Mitfahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
14. Zugangsmedium
Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium ( Zugangskarte, Schlüssel, Zahlenschloss-Code oder Smartphone), welches den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglicht. Eine Weitergabe des Zugangsmediums ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Zugangsmedium mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und keinen unberechtigten Personen zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmittels ist der use Group GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums verursachten Schäden,insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.
15. Buchungsportal für Sharing Nutzer
Um Buchungen ausführen, ändern, löschen und verwalten zu können, muss sich der Sharing Nutzer auf unserer Seite www.usegroup.eu/sharinglocations informieren.
Bei der Buchung sind alle relevanten, personenbezogene und sonstige Daten anzugeben, wie u.a. Name, Anschrift, Kontodaten, Führerscheinnummer.
Um den Service der use Group GmbH nutzen zu können, ist bei der Registrierung die Einwilligung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren notwendig. Oder es wird die Zahlung über unseren Dienstleister Stripe abgewickelt.
16. Zahlungsbedingungen,Entgelte, Gebühren
Die use Group GmbH stellt dem Kunden Nutzungsentgelte und sonstige Entgelte in Rechnung. Bei diesen Entgelten handelt es sich je nach Nutzungsart um: Einzelentgelte zur Nutzung der Fahrzeuge sowie gegebenenfalls weitere Kosten und Gebühren.
Die Abrechnung erfolgt basierend auf der sich ergebenden Mietdauer und die vom Bordcomputer ermittelten Wegstrecke und gegebenenfalls auf Zeitüberschreitungen, soweit sie vom Kunden bestätigt wurden. Die aktuellen Sharing Konditionen und Preise werden bei jeder Buchung vor Kaufabschluss bereitgestellt.
Der Kunde erteilt der use Group GmbH SEPA Einzugsermächtigung, um die Entgelte einzuziehen. Sowie akzeptiert der Nutzer die Bedingungen unseres Zahlungsdienstleister Stripe.
Kommt es zu einer Rückbuchung durch den Kunden oder dessen Bank, ist die use Group GmbH berechtigt zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren der Banken, eine Pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,- € dem Kunden für eine erneute Abbuchung oder weiteren Rechnungsstellung in Rechnung zu stellen, solange es sich um eine rechtmäßig ausgeführte Lastschrift von der use Group GmbH handelt.
17. Vertragslaufzeit / Kündigung
Die Vertragslaufzeit für Sharing-Nutzer ergibt sich aus dem Abschluss von Einzelmietverträgen, welche durch die gebuchte Dauer und Nutzung des Fahrzeugs festgelegt sind.
Diese Einzelmietverträge kommen zustande, indem der Nutzer alle von ihm benötigten personenbezogenen Daten bereitstellt, einen Tag, eine Zeit und eine Fahrzeugklasse auswählt und die Buchung durch den Klick auf den “Kostenpflichtig reservieren”oder einen sinngemäß lautenden Button klickt.
Der Einzelmietvertrag ist beendet, sobald das Fahrzeug nach der Fahrt wieder am ursprünglichen bzw. vereinbarten Standort abgestellt wurde und die Buchung mit dem Zugangsmedium abgeschlossen wurde. Bei Problemen mit der Beendigung der Miete ist der Benutzerservice zu informieren. Das Fahrzeug darf nur am festgelegten Standort, i.d.R. entspricht dies dem Abholort, zurückgegeben werden.
18. Haftung, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung der Kunden
Der Kunde haftet bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und/oder Vertragsverletzungen grundsätzlich nach den gesetzlichen Haftungsregeln.
Für Gebühren, Abschleppkosten, Buß- und Verwarnungsgelder für vom Kunden begangene Gesetzesverstöße, wie Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs, haftet der Kunde vollumfänglich.
Da für E-Bikes und E-Lastenräder keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, gelten hier folgende Haftungsregelungen für alle Sharing Kunden:
a) Die Nutzung der Serviceleistungen der use Group GmbH erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst.Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers, der use Group GmbH gegenüber dem Kunden, bleiben davon unberührt.
b) Verursacht der Kunde fahrlässig einen Schaden oder wird das Fahrrad aufgrund der Fahrlässigkeit des Kunden gestohlen, haftet der Kunde entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten, sowie für die Wiederbeschaffung des Rades bis zu einem Höchstbetrag von 75 €. Die Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht,wenn der Kunde die Schäden oder den Diebstahl des Rades vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dann orientiert sich der Haftungsbetrag am Schadenswert.
c) Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die der use Group GmbH aus einer Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.
d) Der Kunde wird von der use Group GmbH bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden von der use Group GmbH nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 48 Stunden angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht.
e) Den Diebstahl eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich an die use Group GmbH zu melden.
19. Nutzung des Benutzerservice,Meldungspflichten
Die use Group GmbH stellt für seine Kunden einen telefonischen Benutzerservice zur Verfügung. Dieser Benutzerservice ist bei jeglichen Fahrzeugproblemen, Buchungsproblemen, Unfällen/Fahrzeugbeschädigungen/Diebstahl, technischen Defekten des Fahrzeugs, Verlust der Tankkarte/Ladekarte und/oder des Zugangsmediums, sowie bei relevanten Fragen hinsichtlich des Fahrzeugbetriebs zu kontaktieren und die Fälle zu melden.
In Fällen einer überdurchschnittlichen Nutzung des Benutzerservice durch einen Kunden für entweder durch regelmäßig selbstverschuldete Fahrzeugprobleme oder nicht auf den Benutzerservice bezogene aufgeführte Themen, kann eine zusätzliche Servicepauschale in Höhe von bis zu 50 € erhoben werden.
20. Frühzeitige und verspätete Rückgabe; Stornierungen
Hält der Sharing-Kunde den vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht ein, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des Buchungszeitraums anzeigen.
Ist eine Verlängerung aufgrund von nachfolgenden Buchungen nicht möglich und hält der Kunde den Rückgabezeitpunkt nicht ein, so fällt eine Überziehungsgebühr von 15,00 € bei Verspätungen unter 15 Minuten an, für Verspätungen zwischen 15 Minuten und 60 Minuten eine Überziehungsgebühr von 30,00 € und für Überziehungen von 60 Minuten und mehr eine Überziehungsgebühr In Höhe von 50,00 € zusätzlich zum regulären Zeitpreis und Kilometerpreis.
Für angekündigte Verspätungen, welche nicht im Konflikt mit Abschlussbuchungen stehen, wird keine Überziehungsgebühr erhoben. Für unangekündigte Verspätungen, welche keine Auswirkungen auf nachfolgende Buchungen haben, ist eine Überziehungsgebühr von 15,00 € fällig bei Überziehungen von 15 Minuten und mehr.
Bei frühzeitigem Rückgaben kann die use Group GmbH auf die verbleibende, nicht genutzte Zeit 50 % des üblichen Zeitpreises berechnet.
Stornierungen sind kostenfrei, wenn diese mindestens zwölf Stunden vor dem Startzeitpunkt der Buchung erfolgen. Die use Group GmbH kann zusätzliche Gebühren verlangen, wenn die Stornierung unter 12 Stunden vor der Startzeit der Buchung getätigt wird. Wird eine Stornierung durchgeführt, weil eine vorhergehende Buchung überzogen wird und die Fahrt somit nicht wie angedacht begonnen werden kann, ist die Stornierung kostenfrei.
21. Haftung der use Group GmbH
Die use Group GmbH haftet gegenüber Kunden ausschließlich in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Unter den wesentlichen vertraglichen Pflichten sind diese Pflichten zu verstehen, welche für die Durchführung des Mietvertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann.
Bei Fahrzeugausfall, den die use Group GmbH nicht vertreten hat, besteht von Sharing Kunden kein Recht auf Schadensersatz oder eine Ersatzleistung. Auch ist in diesen Fällen jeglicher Schadensersatz für Arbeitsausfall, durch die Verspätung bzw. Ausfall verpasste Vertragsabschlüsse ausgeschlossen.
Für weitere Kosten übernimmt die use Group GmbH keine Haftung, außer es wurde anderweitig vertraglich geregelt.
22. GPS-Ortung
Die Fahrzeuge sind mit der Sharing-Technologie ausgestattet. Sie können per GPS lokalisiert werden. Eine Ortung erfolgt nur in den folgenden Fällen:
Vor Beginn der Buchung, um zu gewährleisten, dass das Fahrzeug sich auf dem vorgesehenen Parkplatz befindet
Am Ende der Buchung, um sicher zu gehen, dass das Fahrzeug auf dem ausgewiesenen Parkplatz abgestellt wurde
Im Falle eines Diebstahls: Ohne Ortung des Fahrzeugs werden nur die gefahrenen Kilometer automatisch über die verbaute Sharing-Technologie zum Zwecke der Kostenrechnung erfasst. Es erfolgt kein Tracking der gefahrenen Strecken.
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23. Datenschutz
Die use Group GmbH verarbeiten und nutzt personenbezogene Daten einschließlich der Fahrzeug nutzungsdaten (wie Buchungsbeginn und Buchungsende, gefahrene Strecke In Kilometern, Standort des Fahrzeugs zu Beginn und Ende der Fahrt, mietvertrags relevanter Fahrzeugstatus, Kraftstoffverbrauch), soweit dies zum Zweck der Bereitstellung des Sharing-Services erforderlich ist. Hierzu gehört auch die Verwendung der Daten, um Fehler und Störungen im Mietvorgang und im Gesamtbetrieb zu erkennen und zu beseitigen.
24. Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand. Der Vertrag hat weiterhin Bestand, auch wenn eine dieser Bestimmungen unwirksam sein sollte.
Für die Geschäftsverbindung zwischen der use Group GmbH und seinen Kunden gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Ingolstadt.
25. Beschwerden/Streitschlichtung
Die use Group GmbH ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unterhttp://ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art.14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.
Die use Group GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Möchten Sie dies in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an folgende Schlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Fax: 07851/7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de